(Stand 1. August 2019)
FAHRKARTENAUTOMATEN
Um die Standorte der Fahrkartenautomaten zu sehen, klicken Sie auf der Webseite [tu wstawić link do strony] das Symbol Punkty an. Die Fahrkartenautomaten sind auf der Karte mit dem folgenden Symbol [ tu wstawić symbol biletomatu] gekennzeichnet.
Bedienung des Fahrkartenautomaten
Reklamationen
Um eine Reklamation vorzubringen, nutzen Sie bitte das Reklamationsformular. Um das entsprechende Formular herunterzuladen, wählen Sie den entsprechenden Antrag aus und klicken Sie den dazugehörigen Link:
Ausfüllhilfen für die Anträge finden Sie in „WZÓR-1” „WZÓR-2„. Es werden nur Anträge in polnischer Sprache angenommen.
Die Frist für die Bearbeitung der Reklamation beträgt 30 Tage ab dem Eingangsdatum des Antrags beim Verkehrsverbund ZTM Rzeszów.
Bei Reklamationen von Zahlungsvorgängen mittels Zahlungskarten ist es notwendig, eine Bankkopie der Transaktionsbestätigung beizufügen.
Einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie bitte:
- per E-Mail an die Adresse: biletomaty@ztm.erzeszow.pl ODER
- per Post an die Adresse des Verkehrsverbunds: ZTM Rzeszów, ul. Trembeckiego 3, 35-234 Rzeszów.
- Sie können das Dokument auch persönlich bei den folgenden Kundenberatungsstellen einreichen:
– in der Lisa-Kuli-Straße 20 (ul. Lisa Kuli 20),
– in der Targowa-Straße 1 (ul. Targowa 1),
– in der Grottgera-Straße 22 (ul. Grottgera 22),
– in der Rejtana-Allee 65, Einkaufszentrum „Plaza” Rzeszów (C.H. Plaza Rzeszów, al. Rejtana 65),
– in der Krakowska-Straße 20, Einkaufszentrum „Nowy Świat” (Galeria Nowy Świat, ul. Krakowska 20),
– in der Trembeckiego-Straße 3, Hauptsitz des Verkehrsverbunds ZTM (ZTM, ul. Trembeckiego 3).
FAHRKARTEN
Fahrkartenpreise Verkehrsverbund ZTM Rzeszów
gültig ab 01.08.2019 für die Gemeinden: Rzeszów, Tyczyn, Świlcza, Lubenia, Boguchwała, Łańcut
Fahrkartenarten | Fahrkartenpreise (PLN) |
Gültigkeit | ||||||
Einzelfahrt |
Normaltarif | 3,60 | berechtigt zu einer Fahrt mit einem Bus
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gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
1,80 | |||||||
kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
2,10 | |||||||
4er-Ticket |
Normaltarif | 13,40 |
jeder Fahrkartenabschnitt gilt für eine Einzelfahrt |
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gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
6,70 | |||||||
kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
8,00 | |||||||
60-Minuten-Ticket |
Normaltarif | 4,80 |
kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden, gilt 60 Minuten ab Entwertung |
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gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
2,40 | |||||||
kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
2,80 | |||||||
24-Stunden-Ticket für mehrfache Fahrten | Normaltarif | 12,00 |
gilt 24 Stunden ab Entwertung |
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gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
6,00 | |||||||
kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
7,20 | |||||||
5-Tage-Ticket (personenbezogen, nicht übertragbar) |
Normaltarif | 26,00 |
gilt 24 Stunden an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen |
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gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
13,00 | |||||||
kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
16,00 | |||||||
Monatskarte für 1 ausgewählte Buslinie gültig an allen Kalendertagen |
Normaltarif | 80,00 |
kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden; die Gültigkeit der Monatskarte beginnt mit dem ersten Tag eines Kalendermonats (0:00 Uhr) und endet am letzten Tag dieses Monats (24:00 Uhr).
|
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gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
40,00 | |||||||
kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
48,00 | |||||||
30-Tage-Ticket (personenbezogen, nicht übertragbar) für 1 Linie |
Normaltarif | 80,00 |
kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden; persönliches Ticket, gilt nur für den Ticketinhaber ab einem beliebig frei wählbaren Starttag für 30 Kalendertage. Gültig bis 24:00 Uhr des letzten Geltungstags. |
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gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
40,00 | |||||||
kommunale Ermäßigung
(z.B. Schülern, Rentner) |
48,00 | |||||||
Fahrkarten für alle Linien (Netzkarten) | ||||||||
Monatskarte, personenbezogen, nicht übertragbar, gültig für alle Linien an allen Kalendertagen
|
Normaltarif | 88,00 |
kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden; gilt vom ersten bis zum letzten Tag des betreffenden Kalendermonats |
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gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
44,00 | |||||||
kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
49,00 | |||||||
30-Tage-Ticket für alle Linien (personenbezogen, nicht übertragbar) |
Normaltarif | 88,00 |
kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden, gilt ab Entwertung bis 24:00 Uhr am 30. Tag der Geltungsdauer |
|||||
gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
44,00 | |||||||
kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
49,00 | |||||||
Übertragbare Monatskarte für alle Linien, gültig an allen Kalendertagen |
Normaltarif | 180,00 |
kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden, gilt vom ersten bis zum letzten Tag des betreffenden Monats
|
|||||
gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
90,00 | |||||||
kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
108,00 | |||||||
90-Tage-Ticket für alle Linien (personenbezogen, nicht übertragbar) | Normaltarif | 249,00 | kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden, gilt ab Entwertung bis 24:00 Uhr am 90. Tag der Geltungsdauer | |||||
180-Tage-Ticket für alle Linien (personenbezogen, nicht übertragbar) | Normaltarif | 499,00 | kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden, gilt ab Entwertung bis 24:00 Uhr am 180. Tag der Geltungsdauer | |||||
Semesterticket für Studierende | ||||||||
vom 1. Oktober bis 15. Februar | 188.00 | kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden, (personenbezogen, nicht übertragbar) | ||||||
vom 16. Februar bis 30. Juni | 188,00 | |||||||
Semesterticket für Schüler | ||||||||
vom 1. September bis 31. Januar | 209,00 | kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden, (personengebunden, nicht übertragbar) | ||||||
vom. 1 Februar bis 30. Juni | 209,00 | |||||||
Sommerferien-Monatskarte für Kinder, Schüler und Vollzeitstudierende | ||||||||
für 1 Monat in den Sommerferien | 40,00 |
gültig von 5:00 bis 23:00 Uhr |
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für 2 Monate in den Sommerferien | 70,00 |
Fahrkartenpreise „BUS + ZUG ”
Fahrkartenpreise Verkehrsverbund ZTM Rzeszów „BUS + ZUG” gültig ab 01.08.2019
Fahrkartenarten | Fahrkartenpreise (PLN) | Gültigkeit | ||
Zone | 2. Zone | |||
Monatskarte (personenbezogen, nicht übertragbar) für alle Linien Bus +Zug , Ticket ist an allen Kalendertagen gültig | Normaltarif | 130,00 | 156,00 | kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden, gilt vom ersten bis zum letzten Tag des betreffenden Monats |
gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
65,00 | 78,00 | ||
kommunale Ermäßigung (z.B. Schüler, Rentner) | 78,00 | 94,00 | ||
5-Tage-Ticket Bus + Zug (personenbezogen, nicht übertragbar)
|
Normaltarif | 38,00 | 46,00 |
kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden, gilt an fünf aufeinander-folgenden Kalendertagen |
gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
19,00 | 23,00 | ||
kommunale Ermäßigung(z.B. Schüler, Rentner) | 23,00 | 28,00 | ||
Semesterticket für Studierende Bus + Zug | ||||
vom 1. Oktober bis 15. Februar | 271,00 | 323,00 | kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden. | |
vom 16. Februar bis 30. Juni | 271,00 | 323,00 | ||
Semesterticket für Schüler Bus + Zug | ||||
vom 1. September bis 31. Januar | 302,00 | 360,00 | kann zwischen 0:00 bis 24:00 Uhr genutzt werden | |
vom 1. Februar bis 30. Juni | 302,00 | 360,00 | ||
Sommerferien-Monatskarte für Kinder, Schüler und Vollzeitstudierende Bus + Zug | ||||
für 1 Monat der Sommerferien | 57,00 | 67,00 | gültig von 5:00 bis 23:00 Uhr | |
für 2 Monate der Sommerferien | 101,00 | 120,00 |
Fahrkartenpreise RKM (Rzeszów City Card)
Preise für Einzelfahrten werden je nach Ein- und Ausstieg mithilfe der auf der Rzeszów City Card (poln. RKM) gespeicherten elektronischen Geldbörse entrichtet.
Anzahl der Haltestellen |
Normaltarif |
Gesetzliche Ermäßigung (z.B. Studierende) |
Kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
1 Haltestelle | 1,60 | 0,80 | 0,96 |
2 Haltestellen | 2,50 | 1,25 | 1,50 |
3 Haltestellen | 3,10 | 1,55 | 1,85 |
4 Haltestellen | 3,20 | 1,60 | 1,92 |
5 Haltestellen | 3,30 | 1,65 | 1,98 |
6 Haltestellen und mehr | 3,40 | 1,70 | 2,04 |
Ticketpreise für die Strecke Dworzec Główny PKP [Hauptbahnhof (Eisenbahn)] – Dworzec Lokalny [Busbahnhof in der Towarnickiego-Str.]
Anzahl der Haltestellen | Normaltarif | Gesetzliche Ermäßigung
(z.B. Studierende) |
Kommunale Ermäßigung
(z.B. Schüler, Rentner) |
1 Haltestelle | 1,60 | 0,80 | 0,96 |
Fahrkartenmuster
Verkehrsverbund Rzeszów: Fahrkartenmuster – bitte den Link zu den Mustern klicken
Anspruch auf kostenlose und ermäßigte Tarife:
ANSPRUCH AUF KOSTENLOSE UND ERMÄßIGTE TARIFE IM ÖFFENTLICHEN NAHVERKEHR DER STADT RZESZÓW
gilt für das Gebiet der Gemeinden:
Rzeszów, Tyczyn, Świlcza, Lubenia, Boguchwała, Łańcut
Unentgeltliche Beförderungen (laut Gesetz):
Dz.U. = Gesetzblatt der Republik Polen
Berechtigte Personen | Berechtigungsnachweis |
Sejmabgeordnete und Senatoren der Republik Polen | Ein gültiger Ausweis eines Sejmabgeordneten bzw. Senators (Art. 43 Abs. 1 u. Art. 45, Abs. 1 und 3 des Gesetzes vom 9. Mai 1996 über die Ausübung des Abgeordnetenmandats – Einheitstext: Dz. U. 2016, Pos. 1510 mit Änd.) |
Kriegs- und Militärinvaliden samt Begleitpersonen | Ausweis eines Kriegs- bzw. Militärinvaliden mit einem Eintrag über die Einstufung in die entsprechende Invaliditätsgruppe oder über die vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit oder über die völlige Unfähigkeit zur selbständigen Lebensbestreitung – Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes vom 29. Mai 1974 über die Versorgung von Kriegs- und Militärinvaliden und ihren Familien (Dz. U 2017, Pos. 2193 einheitl. Fassung) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Infrastrukturministers vom 7. Juli 2003 über die Arten von Dokumenten, die das Recht von Kriegs- und Militärinvaliden und anderen Personen auf ermäßigte Beförderungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bescheinigen (Dz. U. 2003, Nr. 34, Pos. 1258) |
Zivilpersonen, die durch Kriegshandlungen erblindet sind | Ausweis einer Zivilperson, die durch Kriegshandlungen erblindet ist, gemäß Muster, das im Anhang zur Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 1. Februar 2007 über Ausweis einer Zivilpersonen, die durch Kriegshandlung erblindet ist, bestimmt wurde (Dz. U. 2007, Nr. 24, Pos. 153) in Verbindung mit Art. 10 und Art. 11 des Gesetzes vom 16. November 2006 über den finanziellen Ausgleich und Befugnisse von Zivilpersonen, die durch Kriegshandlungen erblindet sind (Dz. U. 2006 Nr. 249, Pos. 1824 mit Änd.) |
Unentgeltliche Beförderungen (laut kommunalen Anordnungen):
RKM [Rzeszów City Card] = poln. Rzeszowska Karta Miejska
Berechtigte Personen | Berechtigungsnachweis |
Kinder bis zum Beginn einer Ausbildung in einer Schule oder Einrichtung im Sinne des Bildungsgesetzes vom 14. Dezember 2016 (Dz. U. 2018, Pos. 996, in der jeweils gültigen Fassung) (auch die Beförderung eines Kinderwagens erfolgt unentgeltlich). | Auf der RKM auf Grundlage eines gültigen Dokuments, das das Geburtsdatum des Kindes bestätigt, gespeicherte Daten. |
Schüler, von Anfang bis Ende ihrer Ausbildung in einer Schule oder Einrichtung im Sinne des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 Bildungsrecht (Dz. U. 2018, Pos. 996, in der jeweils gültigen Fassung) jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
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Auf der RKM auf Grundlage folgender Dokumente gespeicherte Daten: gültiger Schulausweis und:
a) eine Kopie der ersten Seite der Steuererklärung mit der eingetragenen Wohnadresse, versehen mit einem Eingangsstempel des Finanzamtes, bei dem die Erklärung eingereicht wurde, oder b) eine Bescheinigung des Finanzamtes über die erfolgte Abrechnung der persönlichen Einkommensteuer zusammen mit der Angabe der in der vorgelegten Steuererklärung eingetragenen Wohnadresse, oder c) eine amtliche Empfangsbestätigung zusammen mit der ersten Seite der Steuererklärung mit der eingetragenen Wohnadresse und dem amtlichen Kennzeichen der Steuererklärung – im Falle der Einreichung der Steuererklärung auf elektronischem Wege; – die genannten Dokumente haben sich auf das vorangegangene Kalenderjahr zu beziehen und dienen zur Bestätigung der Tatsache, dass die Wohnadresse der Eltern des Schülers, seiner Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers innerhalb der Stadt Rzeszów liegt.
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Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben | Auf der RKM auf Grundlage eines Dokuments, das die Feststellung der Identität und des Alters des Passagiers ermöglicht, gespeicherte Daten. |
Kinder mit hohem Behinderungsgrad bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ihre Betreuer, die sie bei der Beförderung begleiten | Auf der RKM auf Grundlage eines durch ein berechtigtes Organ erlassenen Bescheides gespeicherte Daten, ein Identitätsnachweis (Betreuer wird von dem/der befugten Behinderten benannt.) |
Personen, die:
a) völlig arbeitsunfähig und unfähig zur selbständigen Existenz oder unfähig zur selbständigen Existenz sind, oder einen erheblichen Grad an Behinderung aufweisen, b) dauerhaft oder langfristig nicht in der Lage sind, im landwirtschaftlichen Betrieb zu arbeiten und Anspruch auf Pflegegeld haben, c) völlig dienst- und arbeitsunfähig, unfähig zur selbständigen Existenz sind (betrifft uniformierte Dienste).
Der Begleitperson steht ebenfalls eine kostenlose Beförderung zu. Die Begleitperson wird von den oben genannten Personen benannt. |
a) auf der RKM auf Grundlage der Entscheidung der Sozialen Versicherungsanstalt ZUS oder eines anderen berechtigten Organs gespeicherte Daten samt Lichtbildausweis.
b) auf der RKM auf Grundlage der originalen Bescheinigung der Kasse der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (KRUS) gespeicherte Daten samt Lichtbildausweis.
c) auf der RKM auf Grundlage der originalen Urkunden gespeicherte Daten, die von einer zugelassenen Stelle (das Innenministerium oder das Ministerium für Nationale Verteidigung – die Armeerentenstelle) ausgestellt wurden samt Lichtbildausweis.
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Blinde (Personen), die schwer oder mäßig behindert sind und eine Begleitperson, die den/die Behinderte(n) während der Beförderung begleiten. | Auf der RKM auf Grundlage der originalen Bescheinigung oder Entscheidung, die von einer zugelassenen Stelle ausgestellt wurde, oder des gültigen Ausweises des Polnischen Blindenverbandes gespeicherte Daten. (Der Betreuer wird von der blinden Person bestimmt). |
Die Ratsmitglieder des Stadtrates der Stadt Rzeszów und die Ratsmitglieder von Gemeinderäten, mit denen die Gemeinde Stadt Rzeszów eine Vereinbarung abgeschlossen hat. | Auf der RKM auf Grundlage des Ausweises eines Ratsmitglieds gespeicherte Daten. |
Uniformierte Beamte der Stadtpolizei | Auf der RKM auf Grundlage des Dienstausweises gespeicherte Daten. |
Einwohner der Partnerstädte, basierend auf dem Gegenseitigkeitsprinzip | Auf der RKM auf Grundlage der Genehmigung der Abteilung für Werbung und internationale Zusammenarbeit des Stadtamtes der Stadt Rzeszów gespeicherte Daten. |
Ehrenamtliche Blutspender, die mindestens:
Frauen – 15l Blut oder eine diesem Volumen entsprechende Menge anderer Blutbestandteile Männer – 18l Blut oder eine diesem Volumen entsprechende Menge anderer Blutbestandteile gespendet haben |
Auf der RKM auf Grundlage des Ausweises eines „Verdienten Blutspenders” [poln. „Zasłużony Honorowy Dawca Krwi“] gespeicherte Daten samt Lichtbildnachweis. |
Verdiente Organspender | Auf der RKM auf Grundlage des Ausweises ”Verdienter Organspender” [poln. „Zasłużony Dawca Przeszczepu“] gespeicherte Daten samt Lichtbildnachweis. |
Kriegsveteranen (repressionierte Personen) | Auf der RKM auf Grundlage entsprechender Dokumente gespeicherte Daten. |
Arbeitslose Einwohner der Gemeinde Stadt Rzeszów und der Gemeinden, mit denen die Gemeinde Stadt Rzeszów gemeindeübergreifende Vereinbarungen getroffen hat, die in diesen Gemeinden zum ständigen Aufenthalt angemeldet und im Kreisarbeitsamt in Rzeszów registriert sind: nur an Werktagen von Montag bis Freitag, von 6:00 bis 17:00 Uhr. | Auf der RKM auf Grundlage einer Bescheinigung über den Arbeitslosenstatus, die vom Kreisarbeitsamt in Rzeszów ausgestellt wurde und 30 Tage (ab dem Folgetag nach Ausstellung) gilt, sowie gespeicherte Daten in Verbindung mit einem Dokument, das die Identität des Berechtigten bestätigt.
Wenn sich der Fahrgast mittels eines Dokuments ohne eingetragene Adresse ausweist, muss er auch über eine offizielle Bescheinigung über seine eingetragene Adresse verfügen, wobei diese ein Jahr gültig ist, gerechnet ab dem Folgetag der Bescheinigungsausstellung.
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Ermäßigte Beförderungen (laut Gesetz):
Berechtigte Personen | Berechtigungsnachweis |
50% Ermäßigung: Studenten an Universitäten und Fachhochschulen. Für Personen, die das Studium ersten Grades abgeschlossen haben, gilt diese Berechtigung bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem sie dieses Studium abgeschlossen haben. |
Gültiger Studentenausweis oder elektronischer Studentenausweis nach dem Muster in Anhang Nr. 2 und Anhang Nr. 3 zur Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulwesen über die Dokumentation des Studienverlaufs vom 14. September 2011 (Dz. U. 2016, Pos. 1554, in der jeweils gültigen Fassung) in Verbindung mit Art. 188, Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Juli 2005 Hochschulgesetz (Dz. U. 2017, Pos. 2183, in der jeweils gültigen Fassung) oder die auf der RKM bzw. E-Karte auf Grundlage eines gültigen Studentenausweises gespeicherte Daten. |
50% Ermäßigung: Kombattanten oder Personen, die Tätigkeiten ausüben, die der Kombattantentätigkeit gleichwertig sind, sowie bestimmte Personen, die Opfer von Kriegs – und Nachkriegsrepressionen sind. |
Ausweis eines Repressionsopfers mit dem Eintrag über eine völlige oder Teilarbeitsunfähigkeit oder über eine völlige Arbeitsunfähigkeit und die Unfähigkeit zur selbständigen Lebensbestreitung oder eine vom Amt für Kombattanten und Repressionsopfer ausgestellte Bescheinigung mit einem Eintrag über die zustehenden Ermäßigungen – Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Januar 1991 über Kombattanten und bestimmte Personen, die Opfer von Kriegs- und Nachkriegsrepressionen sind (konsolidierter Text: Dz. U. 2014, Pos. 1206, in der jeweils gültigen Fassung), oder die auf der RKM gespeicherte Daten. Grundlage für die Eintragung auf der RKM: Ausweis eines Repressionsopfers mit dem Eintrag über eine völlige oder Teilarbeitsunfähigkeit oder über eine völlige Arbeitsunfähigkeit und die Unfähigkeit zur selbständigen Lebensbestreitung oder eine vom Amt für Kombattanten und Repressionsopfer ausgestellte Bescheinigung mit einem Eintrag über die zustehenden Ermäßigungen. |
50% Ermäßigung: verletzte Invaliden-Veteranen, die eine Invalidenrente aufgrund von Verletzungen oder Krankheiten beziehen, die sich aus der Teilnahme an Aktivitäten außerhalb des Landes ergeben. |
Invaliden-Veteranenausweis zusammen mit einem Rentnerausweis nach dem Muster, das in der Verordnung des Ministers für Nationale Verteidigung vom 16. Februar 2012 über die Gestaltung des Veteranen- und Invaliden-Veteranenausweises und das Verfahren, das deren Ausstellung, Umtausch oder Rückgabe festlegt (Dz. U. 2012, Pos. 229) in Verbindung mit Art. 30 des Gesetzes vom 19. August 2011 über Veteranen ausländischer Einsätze (Dz. U. 2011 Nr. 205, Pos 1203, in der jeweils gültigen Fassung) oder die auf der RKM auf Grundlage des Invaliden-Veteranenausweises gespeicherte Daten zusammen mit einem Rentnerausweis. |
Ermäßigte Beförderungen (laut kommunalen Anordnungen):
Berechtigte Personen | Berechtigungsnachweis |
außerhalb der Stadt Rzeszów wohnhafte Schüler. Die Ermäßigung gilt von Beginn bis Ende ihrer Ausbildung in einer Schule oder Einrichtung im Sinne des Bildungsgesetzes vom 14. Dezember 2016 (Dz. U. 2018, Pos. 996, in der jeweils gültigen Fassung), jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. |
Auf der RKM auf Grundlage eines gültigen Schulausweises gespeicherte Daten. |
Rentner sowie Richter oder Staatsanwälte im Ruhestand (mit Ausnahme von Linienfahrkarten) | Auf der RKM auf Grundlage entsprechender Dokumente gespeicherte Daten. |
Personen, die:
a) völlig arbeitsunfähig sind oder einen mäßigen Grad an Behinderung aufweisen, b) völlig dienst- und arbeitsunfähig, fähig zur selbständigen Existenz sind (betrifft uniformierte Dienste) (mit Ausnahme von Linienfahrkarten) |
a) auf der RKM auf Grundlage der Entscheidung der Sozialen Versicherungsanstalt ZUS (im Original) oder eines anderen berechtigten Organs gespeicherte Daten samt Lichtbildausweis
b) auf der RKM auf Grundlage entsprechender Dokumente (des Innenministeriums oder des Ministeriums für Nationale Verteidigung – der Armeerentenstelle) gespeicherte Daten samt Lichtbildnachweis. |
Personen, die Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Ehepartners erhalten, welche zuvor eine Altersrente bezogen haben (mit Ausnahme von Linienfahrkarten) | Auf der RKM auf Grundlage entsprechender Dokumente gespeicherte Daten. |
Teilnehmer an Vollzeit-Promotionsstudiengängen | Auf der RKM auf Grundlage eines Doktorandenausweises zusammen mit einer Bescheinigung einer Hochschule über den Vollzeitstudiengang gespeicherte Daten. |
Eltern oder Erziehungsberechtigte von behinderten Kindern, die Sonderschulen und Therapiemaßnahmen besuchen | Auf der RKM auf Grundlage einer von der Schule ausgestellten Bescheinigung gespeicherte Daten. |
FAHRPLÄNE
Um zum Flughafen in Jasionka zu gelangen, raten wir Ihnen, die Linien 51 und 53 zu benutzen, diese ermöglichen einen direkten Zugang zum Flughafen. Die Busse halten auch an allen Haltestellen der Fahrtroute.
Fahrpläne
KUNDENBERATUNGSSTELLEN
- Die Kundenberatungsstelle in der Lisa-Kuli-Straße 20, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 19.30 Uhr, der erste und letzte Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr
- Die Kundenberatungsstelle in der Targowa-Straße 1, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr, der erste und letzte Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr
- Die Kundenberatungsstelle in der Grottgera-Straße 22, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
- Die Kundenberatungsstelle in der Rejtana-Allee 65 (das Einkaufszentrum „Plaza“), Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr
- Die Kundenberatungsstelle in der Krakowska-Straße 20 (das Einkaufszentrum „Nowy Świat“), Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr
- Hauptsitz von ZTM Rzeszow in der Trembeckiego-Straße 3, Zimmer 12, Öffnungszeiten: Montag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr; Dienstag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Busbahnhof in der Towarnickiego-Straße 7, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
RZESZÓW CITY CARD (RKM)
Nutzungsanleitung zur Rzeszów City Card
Um die Rzeszów City Card zu erwerben, sollten Sie:
- einen Antrag in einer Kundenberatungsstelle (POP) oder auf der Internetseite https://ebilet.erzeszow.pl/Wniosek stellen
ODER
- eine elektronische Zeitfahrkarte auf die Rzeszów City Card speichern – die erste Zeitfahrkarte erwirbt man in einer Kundenberatungsstelle (poln. POP)
Kauf der Rzeszów City Card im Internet (Internetseite E-BILET)
Um die Rzeszów City Card im Internet aufzuladen, sollten Sie:
- sich auf der Internetseite https://ebilet.rzeszow.pl/Rejestracja registrieren
- sich auf der Internetseite https://ebilet.erzeszow.pl/Logowanie mit Ihren Kontodaten unter Angabe Ihrer Kartennummer und dem Passwort einloggen
- auf den Reiter “doładuj kartę” (Kartenaufladung) klicken
- die Art der Fahrkarte, hier: Zeitfahrkarte (poln. bilet okresowy) wählen – Achtung! Es gibt keine Möglichkeit, die Monatskarte, die für eine bestimmte Strecke gilt, aufzuladen
- im Reiter “Zeitfahrkarte’’ [poln. bilet okresowy] die Fahrkartenart wählen
- den fälligen Betrag für den Kauf einer elektronischen Fahrkarte bezahlen, indem Sie eine der Zahlungsmodalitäten wählen:
- Kartenzahlung (akzeptiert werden u.a: Visa, Visa Electron, MasterCard, MasterCardElectronic, Maestro)
- Sofortüberweisung
Um den Vorgang abzuschließen, übertragen Sie nach Bezahlung der Fahrkarte, die Transaktionsdaten auf die Karte
- in einem Fahrzeug mittels Entwerter (Wählen Sie die entsprechende Sprachversion im Entwerter aus und folgen Sie den Anweisungen).
Die Internet-Aufladung einer E-Karte (die Speicherung einer elektronischen Zeitfahrkarte auf der E-Karte) ist möglich, da der Entwerter mit einem speziellen Steckplatz, in den Sie die E-Karte hineinlegen können, ausgestattet ist. Wählen Sie den letzten Punkt im Menü – Ticket speichern [poln. Zapisanie biletu] (Abb. 1). Folgen Sie den Anweisungen.
Nach Auswahl der Schaltfläche hat der Reisende etwa 5 Sekunden Zeit, um die E-Karte in den Steckplatz zu legen (Abb. 2).
Wenn die E-Karte nicht innerhalb von 5 Sekunden in den Steckplatz des Entwerters gesteckt wird, kehrt der Entwerter automatisch in den Ausgangszustand zurück. Wenn sich die E-Karte im Steckplatz des Entwerters befindet, lädt der Entwerter Aufladungsinformationen der E-Karte vom Server herunter und zeigt eine entsprechende Meldung an. (Abb. 3 u. 4)
- in den Kundenberatungsstellen an folgenden Standorten:
Grottgera-Straße 22 (ul. Grottgera 22),
Lisa-Kuli-Straße 20 (ul. Lisa Kuli 20),
Targowa-Straße 1 (ul. Targowa 1),
Krakowska-Straße 20, Einkaufszentrum „Nowy Świat” (Galeria Nowy Świat, ul. Krakowska 20),
Rejtana-Allee 65, Einkaufszentrum „Plaza” Rzeszów (C.H. Plaza Rzeszów, al. Rejtana 65),
Trembeckiego-Straße 3 (ul. Trembeckiego 3).
Erster Schritt
Haben Sie schon eine Rzeszów City Card (eine E-Karte)?
Falls ja, sollten Sie zum zweiten Schritt übergehen. Falls Sie die E-Karte noch nicht haben, sollten Sie sie auf der Internetseite https://ebilet.erzeszow.pl oder in einer Kundenberatungsstelle (POP) beantragen. Sie können dann Ihre eigene personalisierte E-Karte bekommen.
Zweiter Schritt
Zunächst sollten Sie Ihre E-Karte mit einem Betrag von mindestens 10 PLN mithilfe von einem Fahrkartenautomaten, über die Internetseite ebilet.erzeszow.pl oder in einer Kundenberatungsstelle aufladen.
Dritter Schritt
Sie können bei den Beförderungen mit den städtischen Verkehrsmitteln sparen, indem Sie das Ein- und Ausstieg-Registriersystem benutzen.
Wie machen Sie das?
Legen Sie Ihre E-Karte an den Entwerter an, sobald Sie in einen Bus einsteigen – das Fahrgeld wird dabei eingezogen. Legen Sie Ihre E-Karte beim Ausstieg erneut an den Entwerter an. Falls Ihre Fahrt kürzer als 6 Bushaltestellen war, erhalten Sie einen Teil des Fahrgeldes auf Ihre E-Karte zurück (gemäß der Preisliste “elektronische Geldbörse”).
FAHRPREISNACHERHEBUNG
MITTEILUNG – KONTROLLE UND FAHRPREISNACHERHEBUNG
- Bei Verstößen gegen die Zahlungsverpflichtungen, die bei der Kontrolle durch eine(n) berechtigte(n) Vertreter(in) des Verkehrsverbunds Rzeszów festgestellt wurden, muss der/die Reisende den Fahrpreis zusammen mit einer Zusatz- und Bearbeitungsgebühr entrichten. Diese Gebühren richten sich nach dem Beschluss des Stadtrates von Rzeszów vom 22. September 2013 Nr. LXI/1131/2013 , der die Festlegung der Höhe der Zusatz- und Bearbeitungsgebühren regelt. Der Beschluss wird für den Fall, dass die Gebühren für die Personenbeförderung nicht bezahlt wurden, oder für den Fall, dass das Anhalten bzw. die Änderung der Fahrtroute des Verkehrsmittels ohne triftigen Grund verursacht wurde, wirksam.
- Höhe der Zusatzgebühr:
Grundlage zur Ausstellung
der Zahlungsaufforderung |
Höhe der Zusatzgebühr: | Bezahlung binnen 7 Tagen |
|
1. | Fahrt ohne gültige Fahrkarte | 280 PLN | 196 PLN |
2. | Mehrfach entwertete Fahrkarte | 280 PLN | 196 PLN |
3. | Monatskarte ungültig für eine bestimmte Strecke | 252 PLN | 176,40 PLN |
4. | Ermäßigte Fahrkarte ohne Berechtigung | 240 PLN | 168 PLN |
5. | Fahrkarte in einem zu niedrigen Wert | 80 PLN | 56 PLN |
6. | Verstoß gegen die Vorschriften über die Beförderung von Tieren und Gütern | 120 PLN |
84 PLN
|
7. | Anhalten des Fahrzeugs oder Änderung
der Fahrtroute des Verkehrsmittels |
540 PLN | – |
- Die Bezahlung der Zusatzgebühr innerhalb von max. 7 Tagen ab dem Tag der Ausstellung der Zahlungsaufforderung wird von Amts wegen zur Verringerung dieser Gebühr um 30% führen.
- Wird innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Ausstellung der Zahlungsaufforderung an der Kundenberatungsstelle oder am Hauptsitz von ZTM ein personenbezogenes Ticket zur Bestätigung der Reiseberechtigung oder ein Dokument, das zu einer ermäßigten oder kostenlosen Beförderung berechtigt, vorgelegt, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des vollen Werts der auferlegten Zusatzgebühr erhoben. Die Zahlung der Zusatzgebühr innerhalb von max. 7 Tagen ab dem Tag der Ausstellung der Zahlungsaufforderung wird von Amts wegen zur Verringerung dieser Gebühr um 30% führen.
- Forderungen und Gebühren für eine ausgestellte Zahlungsaufforderung sind unter Androhung der Überweisung der Sache an ein Gericht, ohne dass eine vorgerichtliche Zahlungsaufforderung auf dem Postweg gesendet werden muss, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Ausstellung der Zahlungsaufforderung zu zahlen .
- Sie können die Begleichung der Zahlungsaufforderung unmittelbar auf unser Konto vornehmen (unter Angabe der Nummer des Kontrolleurs und der Nummer des Aktenzeichens). Wir weisen Sie darauf hin, dass der Tag, an der Betrag auf das Konto des Verkehrsverbunds ZTM in Rzeszów eingeht, für den Tag der Zahlung betrachtet wird.
- Der Vordruck für den Antrag auf die Zahlungsaufforderung kann durch einen Klick hier heruntergeladen werden.Ausfüllhilfen für der Antrag finden Sie in „Muster„. Es werden nur Anträge in polnischer Sprache angenommen.
Name der Bank und die Kontonummer für Zahlungen bei Fahrt ohne gültige Fahrkarte:
PKO Bank Polski S.A.
Kontonummer: 06 1020 4391 0000 6202 0145 0576
Bitte beachten Sie, dass das Zahlungsdatum der Tag ist, an dem der Betrag auf dem Bankkonto von ZTM in Rzeszów gutgeschrieben wird. Es ist auch möglich, die Zahlungen für die ausgestellten Zahlungsaufforderungen persönlich zu entrichten.
(Bitte vergessen Sie nicht, die ausgestellte Zahlungsaufforderung vorzulegen):
- An der Kundenberatungsstelle in der Lisa-Kuli-Straße 20, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 19.30 Uhr, am ersten und letzten Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr
- An der Kundenberatungsstelle in der Targowa-Straße 1, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr, am ersten und letzten Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr
- An der Kundenberatungsstelle in der Grottgera-Straße 22, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
- An der Kundenberatungsstelle in der Rejtana-Allee 65 (Einkaufszentrum „Plaza“), Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr
- An der Kundenberatungsstelle in der Krakowska-Straße 20 (Einkaufszentrum „Nowy Świat“), Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr
- Am Hauptsitz von ZTM Rzeszów in der Trembeckiego-Straße 3, Zimmer 12, Öffnungszeiten: Montag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr; Dienstag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Reisende, die eine Beschwerde gegen die ausgestellten Zahlungsaufforderungen einlegen wollen, können dies montags von 12:00 bis 16:00 Uhr (Zimmer 11) tun. Fällt der Montag jedoch auf einen arbeitsfreien Tag, wird ein anderes Datum auf der Website www.ztm.erzeszow.pl angegeben.